Das Urteil ist gefällt worden. Das Model wurde nach der Attacke zu einer hohen Summe Schmerzensgeld verurteilt.
Bonnie Strange muss jetzt Schmerzensgeld zahlen.
Die 32-Jährige hat einen Mitarbeiter der Modekette Zara in Berlin beleidigt. Auf Snapchat veröffentlichte sie im Dezember 2017 ein Video, dass den Mann vorführte und in dem sie ihn angriff. Dieser verklagte sie daraufhin auf 20.000 Euro. Nun ist das Urteil gefällt worden.
Die Blondine muss dem Modeverkäufer ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro bezahlen. Der Grund dafür: Sie habe Äußerungen mit stark beleidigendem Charakter sowie mehrere Videos in der Social-Media-App Snapchat gegen ihn veröffentlicht. Dies ließ das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil verlauten. Des Weiteren begründete das Gericht seine Entscheidung wie folgt: Es sei der Fall, dass sich die Videos, in denen Bonnie Strange den Verkäufer unter anderem als „Ar***loch“ bezeichnet hatte, aufgrund ihrer Bekanntheit stark verbreitet hätten. Durch ihre Tätigkeiten als Moderatorin, Bloggerin, Influencerin und Model besitzt die junge Mutter immerhin eine große Reichweite.
Zur Urteilsverkündung waren weder die Klägerseite noch Bonnie Strange oder ihr Anwalt selbst erschienen. Der Anwalt des Zara-Mitarbeiters hatte in der Klageschrift 20.000 Euro gefordert. Das Gericht entschied sich jedoch für die Hälfte der Summe, da die hochgeladenen Videos durch die Schnelllebigkeit der sozialen Medien rasch an öffentlichem Interesse verloren hätten.
brands : Zara, Snapchat,
people : Bonnie Strange
locations : Düsseldorf, Landgericht Düsseldorf, Berlin,