Urteil: Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden

ARCHIV - 10.07.2015, Baden-Württemberg, Mannheim: Xavier Naidoo und die Band «Söhne Mannheims» treten im Ehrenhof des Schlosses während eines Konzerts zum 20-jährigen Bühnenjubiläum der Band auf. (zu dpa «Xavier Naidoo wehrt sich gegen Antisemitismus-Vorwürfe» vom 17.07.2018) Foto: Uwe Anspach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der deutsche Popstar Xavier Naidoo hat sich vor Gericht erfolgreich gegen Antisemitismus-Vorwürfe gewehrt. Das Landgericht Regensburg untersagte es einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung am Dienstag in seinem Urteil, den 46-jährigen Sänger als Antisemiten zu bezeichnen. Die Frau habe diesen Vorwurf nicht ausreichend belegen können, sagte Richterin Barbara Pöschl bei der Urteilsverlesung.

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  Die Referentin hatte im vergangenen Jahr in Straubing vor Publikum gesagt: „Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar.“ Die Stiftung setzt sich gegen Rechtsextremismus ein. Naidoo, Sänger der Band Söhne Mannheims und auch solo aktiv, hatte sich in der Verhandlung vor drei Wochen auf die Kunstfreiheit berufen und betont, dass er sich gegen Rassismus einsetze. Den Vorwurf antisemitischer Ressentiments wies er im Gerichtssaal zurück. Sein Sohn trage zudem einen hebräischen Namen. Die Beklagte hatte dargelegt, dass Naidoo in seinen Liedtexten auch antisemitische Codes und Chiffren verwende. Diese seien ihm nicht bekannt, hielt der Musiker dagegen.

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Bildtitel: Xavier Naidoo hat sich gegen die Antisemitismus-Vorwürfe gewehrt

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Bildtitel: Der Referentin wurde es untersagt, Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen

APA0000    2018-07-17/12:59

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Über den Autor

Redaktion Peter Güttenberger, Andrea Mostler
50 Jahre Optikermeister, Selbstständig, Inhaber Optiker Podiwinsky Wien 10, Musiker, Maler Ölbilder.